Immobilien verkaufen Konstanz
stolz_immobilien_ratgber_ergieausweispflicht_

Für Vermieter und Verkäufer

Energieausweispflicht

Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, gemäß § 16 EnEV, den Energieausweis an den Käufer bzw. neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Immobilienbesichtigung vorgelegt werden. Bislang genügte es, den Ausweis nur auf deren Verlangen den Interessenten zugänglich zu machen.
Dieser Ausweis zeigt den Energieverbrauch und die Energiesparpotenziale des Gebäudes an. Sollte der Energieausweis nicht wie gefordert vorgelegt oder ausgehändigt werden können, kann ein Bußgeld bis zu 15.000 € drohen. Darüber hinaus werden auch fehlerhafte Angaben im Energieausweis mit Bußgeldern geahndet.

Wie steht es um die Sicherheit von Wohnung und Haus in turbulenten Zeiten? Ihre verlässliche Orientierung in Momenten der Unsicherheit.  

Wir übernehmen die Kosten für Sie!

Kommen Sie doch einfach zu uns. Denn ab sofort erhalten Sie den Energieausweis von uns bezahlt, wenn Sie Ihr Haus exklusiv über uns verkaufen oder vermieten. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin.