Stolz Immobilien
Immobilie-in-der-Scheidung

Diese Fehler vermeiden!

IMMOBILIE IN DER SCHEIDUNG

Liebe Immobilieneigentümerin, lieber Immobilieneigentümer,

die Scheidung Ihrer Ehe ist leider unausweichlich?

Das kann eine emotional schwierige und kräftezehrende Situation sein – vor allem, wenn gemeinsames Eigentum wie eine Immobilie viele Fragen aufwirft und Streitpotenzial in sich birgt.

Wir zeigen Ihnen einige Optionen auf, die Sie im Umgang mit Ihrer Immobilie haben.

Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung

Schnell und einfach Kontakt aufnehmen.
Wir kümmern uns um Sie – ganz persönlich.

DIE OPTIONEN EINER SCHEIDUNGSIMMOBILIE

Gütertrennung ist bei den meisten Ehen immer noch ein  Fremdwort. Die große Mehrheit der Ehepaare hat sich bei der Eheschließung für die juristische Form der Zugewinngemeinschaft entschieden.

Während der Ehe angeschafftes Eigentum wie Immobilien, Kunstwerke o. Ä., aber auch Schulden gehören damit gleichermaßen beiden Partnern. Im Falle einer Scheidung werden beide über den sogenannten Zugewinnausgleich so gestellt, dass für keinen ein materieller Nachteil aus den Ehejahren entsteht, sprich ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen wird. Selten erfolgt diese Güterteilung allerdings nach einer logischen Abhandlung; die meisten Güter lassen sich ja schlecht einfach in der Mitte durchtrennen. Auch emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem beim Wohnraum.

Zusammen erbaut oder renoviert, steckt viel Geld im gemeinsamen Haus, und eigentlich soll es weiterhin das Zu- hause der Kinder sein, am liebsten noch das der Enkelkinder. All diese Überlegungen verlangen den Eheleuten viel ab. Finanziell ist es vor allem dann riskant, wenn Ex-Paare sich darüber streiten, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll. Rechtlich gibt es viele Optionen. In der Praxis geht es aber nur dann für beide Seiten gut aus, wenn sie sich über die weitere Verwendung des Eigenheims einig sind.

Die folgenden Möglichkeiten bieten sich Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall.  

Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung wünschen,
stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.